Arbeitsunfälle täglich1,2
Auf einen Blick
Arbeitsschutz ist im Interesse eines jeden Unternehmers. Denn Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter bilden die Grundlage für deren Leistungsfähigkeit. Unternehmer sollten sich täglich mit diesem Thema auseinandersetzen.
Mit einer zielgerichteten Organisation und Durchführung des Arbeitsschutzes können Auswirkungen eines Arbeitsunfalls sowie Gesundheitsgefährdungen minimiert oder sogar vermieden werden.
Gilt der Arbeitsschutz zwar leider noch immer vielerorts als lästige Pflicht, so ist er doch eher ein Beitrag zur Steigerung von Arbeitsqualität und Mitarbeiterzufriedenheit.
davon mit Todesfolge2
neue Unfallrenten1,3
(1) meldepflichtig, (2) 2021 in Deutschland, DGUV Zahlenstatistiken, (3) neue durch die Renten- und Versicherungsträger zu zahlende Unfallrenten
Kurz & Knackig
Unter Arbeitsschutz versteht man alle Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Mit Hilfe der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sollen Unfälle am Arbeitsplatz verhindert und die Mitarbeiter vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsrisiken geschützt werden.
Die grundlegende Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter im Unternehmen trägt der Unternehmer.
Der Arbeitssicherheitsbeauftragte im Unternehmen unterstützt alle Beteiligten bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie der Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Wer nicht nach Arbeitsschutzgesetz handelt, muss mit hohen Geldbußen und unter Umständen sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
Arbeitgeber sind nach Arbeitsschutzgesetz verpflichtet für den Schutz von Leben und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu sorgen.
Dabei gilt grundsätzlich: Jedes Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, muss eine sicherheitstechnische Betreuung gewährleisten!
Die durchschnittlichen Kosten für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz betragen ca. 2,4 % der Lohnsumme.*
Diese Investition lohnt sich definitiv im Vergleich zu möglichen Ernstfallkosten.
* Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Ein gängiges Vorgehen für die Umsetzung des Arbeitsschutzes stellt das TOP-PRINZIP dar. Hierbei geht es darum, gemäß §4 ArbSchG, die Gefahren immer direkt an der Quelle zu beseitigen. Da dieses Vorgehen nicht immer ausreicht, kommen ergänzende Maßnahmen organisatorischer und personenbezogener Art hinzu.
Arbeitsschutz nach dem TOP-PRINZIP beinhaltet:
Technische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Personenbezogene Maßnahmen
Von Alleinarbeit geht man aus, wenn sich eine Person während der Ausführung von Tätigkeiten, allein außerhalb der Sicht- und Rufweite zu anderen Personen befindet.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die mit der Alleinarbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die Arbeitsbedingungen gem. § 3 DGUV Vorschrift 1 beurteilen.
Folgende Faktoren sind in die Risikobeurteilung einzubeziehen:
Wie wahrscheinlich ist ein Unfall?
Welche Gefahren entstehen durch die ausgeführten Tätigkeiten?
Wie lange dauert es im Notfall bis Rettungskräfte eintreffen?
Zur Überprüfung der Sicherheit von Arbeitsplätzen, -mitteln und von Arbeitsabläufen sowie zur Überprüfung der Wirksamkeit festgelegter Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilungen, muss regelmäßig eine Sicherheitsbegehung stattfinden.
Eine Begehung sollte immer anlassbezogen erfolgen. Gab es beispielsweise einen Arbeitsunfall, ist umgehend eine Begehung zu veranlassen.
Prävention
Vorbeugen ist besser als Heilen - Prävention im Bereich Arbeitsschutz
Arbeitsmedizinische, psychische oder sicherheitstechnische Maßnahmen dienen dazu
- berufsbedingten Erkrankungen vorzubeugen,
- Arbeitsunfälle zu vermeiden oder
- krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren.
Durchführung
Arbeitsschutz funktioniert nur Hand in Hand...
... denn die Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen beinhaltet Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Besonders die Bereiche
- Brandschutz
- Gefahrstoffmanagement mit Entsorgung
- Elektrik
sind dabei in der Durchführung sehr umfangreich und herausfordernd für alle Beteiligten.
Folgen
Arbeitsunfall - das kann richtig teuer werden!
Unternehmen und Unternehmer, die sich nicht um den Arbeits- und Gesundheitsschutz kümmern, müssen immense Folgen in Kauf nehmen:
- Schäden in Millionenhöhe durch die Zahlung von Schadensersatzleistungen und Strafen
- Hohe Umsatzausfälle auf Grund fehlender Arbeitsleistung durch erkrankte Mitarbeiter
- genereller Imageverlust
sind nur einige Folgen die im Schadensfall drohen.