Unternehmermodell
Definition
Das Unternehmermodell ist eine Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten.
Bei diesem Modell verpflichtet sich der Unternehmer einen Teil der Aufgaben selbst zu übernehmen.
Ziel
Da gerade kleine Unternehmen von krankheits- und unfallbedingten Mitarbeiterausfällen oftmals stark betroffen sind, sollen mit diesem Modell Gesundheit, Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter permanent gefördert und erhalten werden.
Verpflichtungen
Die Berufsgenossenschaften haben das Unternehmermodell in § 2 BGV A 6 geregelt. Die Besonderheit am Modell ist, dass die jeweilige Branche berücksichtigt wird.
Der Unternehmer verpflichtet sich in diesen:
- Einen Teil der Aufgaben selbst zu übernehmen
- Aufgaben aufzuteilen
- Den Bedarfsfall festzulegen (der Betreuung)
- Eigenverantwortlich zu handeln
- Persönlich an Arbeitsschutz Seminaren/Fernlehrgängen teilzunehmen
- Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen
- Erforderliche Maßnahmen umsetzen
- Schriftliche Nachweise führen
- Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen zusätzlich einen Sicherheitsbeauftragten bestellen.
Die Einzelheiten des Unternehmermodells sind in der Anlage 3 zur Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) festgelegt.
Nimmt ein Kleinbetrieb nicht am Unternehmermodell teil, muss er die Regelbetreuung mit festen Betreuungsfristen bzw. die Regelbetreuung mit Grund- und betriebsspezifischer Betreuung nachweisen.
Weitere Informationen zum Thema
DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"