Notfallplan

Definition

Als Notfallplan definiert sich ein Katalog von Anweisungen, die festlegen, was durch Arbeitnehmer und andere Personen bei einem Notfall am Arbeitsplatz zu tun ist.

Ziele eines Notfallplans

Generell soll er dazu dienen, Schäden vom Unternehmen abzuwenden bzw. diese wenigstens zu begrenzen. Mit Hilfe eines Notfallplanes kann im Fall eines Ereignisses schnell reagiert werden.

Oberstes Ziel ist es, im Fall eines Ereignisses, die betriebliche Organisation aufrechtzuerhalten. Ein Notfallplan sollte daher so schlicht wie möglich gestaltet sein.

Für Unternehmen gibt es neben dem Brand- und Explosionsrisiko weitere Risiken, die einen solchen Plan erforderlich machen. Diese sind beispielsweise sämtliche Naturkatastrophen, wie Stürme, Fluten und Überschwemmungen, Dürreperioden und auch technische Unglücke, wie Datenpannen.

Mit Hilfe eines Notfallplanes, sollen alle Mitarbeiter und Vorgesetzte geschult werden.

Bestandteile

Unabhängig vom betrachteten Risiko des Notfallplanes, sollte er immer aus den folgenden drei Elementen bestehen:

  • Prävention – Alles, was zur Vermeidung zu tun ist
  • Intervention – Alle Maßnahmen, um den größtmöglichen Schaden von Menschen, Unternehmen und Umwelt abzuwenden
  • Postvention – Begutachtung des Schadens, Analyse und Verbesserung des Notfallplanes

Egal ob Brandfall, Explosion oder anderer Unfall - Flucht- und Rettungspläne sind wichtige Maßnahmen des Arbeitsschutzes, um Menschen schnellstmöglich aus der Gefahrensituation zu bringen.

Indem im Voraus mögliche Notsituationen durchdacht werden, ist es möglich Pläne aufzustellen, die bestimmte Abläufe, Verhaltensregeln, Zuständigkeiten und Telefonnummern für Notfallsituationen beinhalten.

Ein Notfallplan beinhaltet:

  • Notfallverfahren: Wie reagiere ich auf einen Notfall?
  • Kommunikationsverfahren
  • Maßnahmenblätter
  • Probe der Notfallverfahren
  • Technische Details
  • Checklisten

Im Fall des betrieblichen Brandschutzes geht man von einem wirksamen Notfallplan aus, wenn

  • eine geeignete Vorsorge zum Brandschutz, inkl. Alarm-, Warn- und Löscheinrichtungen
  • eine Gestaltung der Flucht- und Rettungswege
  • sowie die Organisation der ersten Hilfe

als Bestandteile behandelt sind.

Grundsätzlich gilt es sicherzustellen, dass alle Informationen des Notfallplanes stets aktuell sind. Hier bietet sich die Festlegung eines Zeitintervalls für die Überprüfung und die Benennung verantwortlicher Personen an.

Weitere Informationen zum Thema

BGHM | DGUV-Vorschrift 1 | § 22

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