Gefahrstoffverzeichnis

Definition

Das Gefahrstoffverzeichnis enthält Vorschriften zur angemessenen Lagerung von umweltschädlichen und gesundheitsgefährdenden Stoffen.

Verpflichtung

Arbeitgeber sind nach Gefahrstoffverordnung § 6 Abs. 12 verpflichtet ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen.

Die Vorgaben können dabei aus TRGS 400 entnommen werden. Laut diesen fallen darunter auch Arbeitsstoffe, bei welchen gefährliche Stoffe in der Herstellung oder Verwendung entstehen oder freigesetzt werden.

Für die Lagerung gilt die TRGS 510, diese beinhaltet nicht nur Vorschriften zu geeigneten Behältern und Lagerorten, sondern auch Schutzmaßnahmen bei bestimmten Mengen.

Das Verzeichnis ist stets auf dem aktuellen Stand zu halten, um Gefahren und Unfälle zu minimieren. Das Gefahrstoffverzeichnis kann schriftlich oder digital geführt werden, zum Beispiel mit der Arbeitsschutz Software „luitGUARD“.

Inhalte

Das Gefahrstoffverzeichnis muss folgende Mindestangaben enthalten:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffs
  • Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den Eigenschaften
  • Angaben zur Mengen der Gefahrstoffe oder Gemische
  • Angaben zu den betroffenen Arbeitsbereichen des Unternehmens

Zurück

Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Wähle deine Datenschutzeinstellungen um fortzufahren. Lies bitte unsere Datenschutzerklärung und unser Impressum.

Wir stellen mithilfe eines externen Dienstleisters einen KI-Chatbot zur Verfügung. Der Chatbot ist nur aktiv, wenn bei den Datenschutzeinstellungen zusätzlich zu "Erforderlich" auch "Externe Medien" oder "Statistik" aktiviert ist.

Cookie-Stufen

Erforderlich
Notwendige Cookies zulassen damit die Website korrekt funktioniert

Externe Medien
Externe Medien wie Google Maps, OpenStreetMap und Youtube zulassen

Statistik
Google Analytics zulassen

Du verwendest einen veralteten Browser. Die Website wird möglicherweise nicht richtig angezeigt. Close