Gefahrstoffmanagement

Definition

Das Gefahrstoffmanagement umfasst die Organisation für den sicheren Umgang  mit umweltschädlichen und gesundheitsgefährdenden Stoffen bei der Arbeit.

Verpflichtung

Arbeitgeber sind verpflichtet, bei gefährdenden Stoffen entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit und Umwelt zu treffen.

Dabei müssen sie sich von einer fachkundigen Person beraten lassen und Gefahren beurteilen. Der gesetzliche Unfallversicherungsträger oder die zuständige Berufsgenossenschaft können hierfür einen externen Gutachter zur Verfügung stellen.

Die Anforderungen und Rechtsprechung werden vom Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorgegeben.

Bestandteile

  • Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz, § 6 GefStoffV)
  • Ableitung von Schutzmaßnahmen (vierter Abschnitt der GefStoffV)
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen (§ 7 GefStoffV)
  • Dokumentation der getroffenen Maßnahmen (§§ 6 und 7 GefStoffV)
  • Information und Unterweisung der Beschäftigten (§ 14 GefStoffV)

Der Arbeitgeber muss die Zuständigkeiten im Betrieb festlegen. Zum Beispiel, ob Unterweisungen durch einen Gefahrstoffbeauftragten oder einen externen Experten durchgeführt werden.

Ebenso ist er für die Bereitstellung benötigter Hilfsmittel, wie z.B. der Persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich.

Weitere Informationen zum Thema

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

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