Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi - SiFa)
Definition
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz „Sifa“) ist eine speziell ausgebildete Person, die gemeinsam mit Arbeitsmedizinern Unternehmen in den Fragen der Gesundheit und Sicherheit für die Arbeitgeber berät und unterstützt.
Je nach vorheriger bestandener beruflicher Qualifizierung kann sich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsmeister (Meisterausbildung)
- Sicherheitstechniker (Abschluss als Techniker)
- Sicherheitsingenieur (Abschluss eines Ingenieurstudiums) nennen.
Die bei der Ausbildung zur Sifa erworbenen Kenntnisse unterscheiden sich jedoch bei allen drei Bezeichnungen nicht.
Bestandteile
Die Beratung und Unterstützung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, erfolgt insbesondere zu folgenden Aufgabenkomplexen:
- Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Ermitteln und Beurteilen von Faktoren zur Gesundheitsförderung
- Identifizieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken durch
- physikalische, chemische, biologische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
- physische und psychische einschl. psychosoziale Belastungen der Beschäftigten
- Vorbereiten und Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme
- Bestimmung von Zielen und Anforderungen (Sollzuständen), die von der Rangfolge der notwendigen Maßnahmen ausgehen.
- Entwicklung von Arbeitsschutzkonzepten
- Leistung einer dementsprechenden Beratung
- bei der Gestaltung von Arbeitsstätten
- der Auswahl und dem Einsatz von Maschinen, Geräten, Anlagen
- der Auswahl von Arbeitsstoffen
- bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation
- bei der Gestaltung der Arbeitsaufgabe
- bei der Gestaltung der personellen und sozialen Bedingungen
- Aufrechterhalten sicherheits-, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme
- Kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
- Permanente Überwachung der Arbeitssysteme, Anlagen und Arbeitsbereiche
- Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management
- Führung von Prozessen von dazu
- Einbindung in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
- Einbindung in die ständige Bewertung von Stand und Entwicklung
- Einbindung in die Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit
- Unterstützung hinsichtlich einer geeigneten Organisation, um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei allen Tätigkeiten zu beachten und in die betrieblichen Führungsstrukturen einzubinden
Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASIG §§:
- Unterstützung des Arbeitgebers bei Unfallverhütung und Arbeitsschutz
- Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit
- Unterstützung des Arbeitgebers in Themen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit
Weitere Informationen zum Thema
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Verband der Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI)