Betreuungsmodelle
Definition
Die Betreuungsmodelle umfassen alle Aufgaben und Vorschriften der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung im Arbeits- und Gesundheitsschutz eines Unternehmens.
Verpflichtungen
Alle Unternehmer sind abhängig von ihrer Beschäftigtenzahl (als Grundlage dient der jährliche Durchschnitt der Beschäftigtenzahl) verpflichtet eine …
- Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung
- Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Umsetzung durch einen innerbetrieblichen Sicherheitsbeauftragten
...durchzuführen. Die Vorgaben werden von der DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.
Wichtig: Die Bestellung eines innerbetrieblichen Sicherheitsbeauftragten ist keine sicherheitstechnische Betreuung!
Es existieren grundsätzlich drei Betreuungsmodelle.
- Bis zu 10 Beschäftigten:
- Unternehmermodell oder Regelbetreuung (grund- und anlassbezogene Betreuung)
- 11 – 50 Beschäftigte:
- Unternehmermodell oder Regelbetreuung (grund- und anlassbezogene Betreuung)
- Über 50 Beschäftigte:
- Regelbetreuung (grund- und betriebsspezifische Betreuung)
Weitere Informationen zum Thema
DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"