Betreuungsgruppen

Definition

Die DGUV hat drei Betreuungsgruppen nach den entsprechenden Einsatzzeiten pro Beschäftigten und Jahr festgelegt. Diese ergeben sich aus Tätigkeiten, dem damit verbundenen Gefährdungspotenzial und der Branche des Unternehmens.

Bestandteile

Die drei Betreuungsgruppen werden von der DGUV Vorschrift 2 bestimmt:

  • I (hohes Gefährdungspotenzial)
  • II (mittleres Gefährdungspotenzial)
  • III (niedriges Gefährdungspotenzial)

In welche Betreuungsgruppe Unternehmen dabei fallen, lässt sich aus der WZ-Kode-Liste der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entnehmen. Diese ist in Wirtschaftszweige und Gefährdungspotenziale unterteilt.

Mit der Einordnung in die Betreuungsgruppe wird festgelegt in welchen Umfang die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Grundbetreuung pro Mitarbeiter/Jahr erfolgen muss.

Weitere Informationen zum Thema

WZ-Kode-Liste

DGUV Vorschrift 2

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