Evakuierungshelfer

Definition

Ein Evakuierungshelfer (Räumungshelfer) ist eine vom Arbeitgeber benannte Person, die mit einer speziellen Ausbildung die Räumung eines Gebäudes im Gefahrenfall unterstützt.

Verpflichtung

Arbeitgeber sind nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet Maßnahmen zur sicheren und schnellen Evakuierung eines Objekts festzulegen.

Die DGUV definiert die Aufgaben und Pflichten in der DGUV-Information 205-033 und §§ 21, 22 DGUV Vorschrift 1.

Die Brandschutzverordnung Teil C enthält die den Räumungshelfern zugewiesenen Aufgaben.

In der VDI 4062 sind Richtlinien zur Evakuierung von Personen im Gefahrenfall festgelegt.

Die Anzahl der Evakuierungshelfer legt das Unternehmen eigenverantwortlich fest.
Diese ist abhängig von:

  • Der Beschäftigtenanzahl
  • Der Anzahl betriebsfremder Personen
  • Der Personenanzahl mit Behinderung
  • Dem betrieblichen Gefährdungspotenzial

Aufgaben

Welche Aufgaben diese übernehmen wird in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung festgelegt und dokumentiert.

  1. Evakuierung des Zuständigkeitsbereiches
  2. Ortsunkundige und mobilitätseingeschränkte Personen unterstützen
  3. Personenströme in offene Verkehrsströme weiterleiten
  4. Spezielle Wege sichern
  5. Die Benutzung von Aufzüge verhindern
  6. Auf zurückgelassene Personen kontrollieren
  7. Auf den festgelegten Sammelstellen begleiten und Vollständigkeit kontrollieren
  8. Als Aufsichtskraft am Sammelplatz dienen

Ausbildung

Die Ausbildung wird von einer Person mit den notwendigen Qualifikationen durchgeführt, dabei kann es sich um Sicherheitsfachkräfte oder Brandschutzbeauftragte handeln.

Die Unterweisung enthält folgende Punkte:

  1. Fachgerechte Gebäuderäumung nach Brandschutzkonzept
  2. Flucht- und Rettungswege im Gebäude
  3. Lage des Sammelplatzes
  4. korrekte Durchführung der Vollzähligkeitskontrolle
  5. Regelungen zur Evakuierung von Personen mit Behinderung

Sie sollte alle drei Jahre bzw. bei wesentlichen Veränderungen wiederholt werden.

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