Brandschutzhelfer

Definition

Ein Brandschutzhelfer ist eine vom Arbeitgeber benannte Person, die durch fachkundliche Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, mit Kenntnissen zur Brandbekämpfung vertraut ist.

Verpflichtung

Kleine und mittlere Unternehmen müssen 5% der Beschäftigten zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen. Diese können im Ernstfall bereits vor Eintreffen der Feuerwehr erste Maßnahmen der Brandbekämpfung übernehmen, die Beschäftigten evakuieren oder Erste Hilfe leisten. Die Rechtsgrundlage für die Bestellung bildet der § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).

Aufgaben

  1. Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  2. Kenntnis der Organisation des Brandschutzes in seinem Unternehmen
  3. vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
  4. Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
  5. Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Handfeuermelder, Wandhydranten)
  6. Einweisen der eintreffenden Feuerwehr

Ausbildung

Die DGUV-Information 205-023 regelt die Ausbildung und Befähigung. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Sie sollte alle drei bis fünf Jahre bzw. bei wesentlichen Veränderungen wiederholt werden.

Laut Arbeitsschutzrichtlinie A2.2 umfasst die Ausbildung zum Brandschutzhelfer alle Kenntnisse zur Brandbekämpfung.

Dazu gehören

  • Verhaltensweisen im Brandfall
  • Gefahren die durch Brände entstehen
  • Grundlagen des Brandschutzes und der Prävention
  • Grundlagen der betrieblichen Brandschutzorganisation.

Im praktischen Teil wird der Umgang mit den Einrichtungen zur Brandbekämpfung geübt (z.B. Feuerlöscher, Wandhydranten).

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