Brandschutzbeauftragter
Definition
Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte, speziell ausgebildete Person. Sie nimmt im Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahr. Hauptschwerpunkt der Aufgabe ist der vorbeugende Brandschutz.
Aufgaben
Der Brandschutzbeauftragte berät den Arbeitgeber in allen Fragen des Brandschutzes.
Die Hauptaufgaben sind:
- Aufbau der Brandschutzorganisation mit entsprechender Dokumentation
- Erstellung Brandschutzordnungen und Brandschutzpläne
- Überwachung der betrieblichen Brandschutzeinrichtungen
- Organisation von Brandschutzbegehungen
- Teilnahme an behördlichen Brandschauen
- Überprüfung der Sicherheitskennzeichnung
- Räumungsübungen, Löschübungen, Evakuierungsübungen
- Unterstützung bei Sicherheitsunterweisungen zum Brand- und Explosionsschutz
Ausbildung
Die DGUV-Information 205-003 regelt die Vorgaben für die betriebliche Brandschutzorganisation und legt die Stellung des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen fest. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Sie muss mindestens 64 Unterrichtseinheiten beinhalten. Die Abschlussprüfung muss aus schriftlichem und mündlichem Teil mit einer Dauer von 4 Unterrichtseinheiten bestehen.
Inhalte der Ausbildung sind:
- Rechtliche Grundlagen
- Brandlehre
- Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken
- Baulicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
- Organisatorischer Brandschutz
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren, Versicherern
- Abschlussprüfung
Innerhalb von drei Jahren muss ein Brandschutzbeauftragter Weiterbildungsmaßnahmen mit mindestens 16 Unterrichteinheiten absolvieren. So behält die Weiterbildung ihre Gültigkeit für 5 Jahre.