Betrieblicher Ersthelfer
Definition
Ein betrieblicher Ersthelfer ist eine vom Arbeitgeber benannte Person, die im medizinischen Notfall lebensrettende und gesundheitserhaltende Sofortmaßnahmen einleiten kann.
Verpflichtung
Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) verpflichtet den Betrieb zur Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern (§ 40 AStV).
Die Mindestanzahl regelt § 26, DGUV Vorschrift 1:
- 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten:
- 1 anwesender Ersthelfer - Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
- 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben
- 10% der Anzahl der anwesenden Versicherten in sonstigen Betrieben
- 10% der Beschäftigten in Hochschulen - 1 Ersthelfer je Kindergruppe in Kindertageseinrichtungen
Aufgaben
- Ärztliche Versorgung
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Erstversorgung
- Organisation Transport zum Arzt
- Betreuung bis Eintreffens des Fachpersonals
- Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung
Ersthelfer sind grundsätzlich bei ihren Tätigkeiten vor Strafen wie Schadensersatz oder strafrechtlichen Konsequenzen geschützt. Denn es gilt, nur das vorsätzliche Unterlassen von Erste-Hilfeleistungen bei Unfällen, Gefahr oder Not ist strafbar.
Ausbildung
Die Ausbildung wird bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle (§ 26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1) durchgeführt.
Diese besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang, welcher 9 Unterrichtseinheiten enthält. Sie sollte alle 2 Jahre oder öfter durchgeführt werden. Die Kosten werden dabei i.d.R. vom Unfallversicherungsträger übernommen (§ 23 Abs. 2 SGB VII).
Die Inhalte sind:
- Lebensrettende Maßnahmen
- Erste-Hilfe Maßnahmen
- Handlungsstrategien
Alternativ kann eine Sanitäts- bzw. rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens diese Bildung ersetzen.
Vor dem Einsatz als Ersthelfer muss der Unternehmer die Betroffenen deutlich auf die Beschäftigung im Betrieb hinweisen, z.B. durch den Verleih einer Ernennungsurkunde.