Gesetzliche
GrundlagenWer - Wie - Was -
regelt das?Arbeitgeber sind nach den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, durch Maßnahmen für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und Verbesserungen herbeizuführen.
Wird diesen Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen nicht nachgekommen, drohen hohe Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen.
Die Verpflichtungen sind grundsätzlich allgemein gültig aber auch abhängig von der Branche und der Größe des Unternehmens.
Um sich im nicht im Paragrafen-Dschungel zu verirren, hier eine Sammlung der wichtigsten Gesetze, Paragraphen und Vorgaben.
Arbeitsschutzgesetz
Das Gesetz regelt die Arbeitsplatzgestaltung, den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln, den Lärmschutz, die Lastenhandhabung, den Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen und die arbeitsmedizinische Vorsorge.
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Heimarbeitsgesetz (HAG)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das ArbSchG regelt die Pflichten des Arbeitgebers und auch die Rechte und Pflichten der Beschäftigten.
Beschäftigte sind nach § 2 ArbSchG:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Beamtinnen und Beamte
- Richterinnen und Richter
- Soldatinnen und Soldaten
- Arbeiter in Behindertenwerkstätten
Das ArbSchG wurde am 7. August 1996 erlassen und ist am 21. August 1996 in Kraft getreten.
1. Schutz der Gesundheit der Beschäftigten
- Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit
- Mindestdauer für Ruhezeiten und Pausen
2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten
3. Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe