Zeitarbeit | Klare Regeln in Punkto Arbeitsschutz

Überarbeitete DGUV Regel hilft bei der Umsetzung in der Branche

Arbeiter mit Helm im Overall schaut auf die Uhr

Gerade in der Branche Zeitarbeit gibt es viele Punkte im Hinblick auf die Umsetzung der Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Allein schon die Unterscheidung der Vorschriften, zwischen Unternehmen die Zeitarbeit einsetzen und Zeitarbeitsunternehmen ist nicht immer unkompliziert.  

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat nun die DGUV Regel 115-801 „Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen“ umfassend aktualisiert.

Die Regel richtet sich an Unternehmen die Zeitarbeit einsetzen und an Zeitarbeitsunternehmen.  

Alle Anforderungen des Arbeitsschutzes sind eindeutig zugeordnet. Entweder „Zeitarbeitsunternehmen“ oder „Einsatzbetrieb“. Somit sind die Anforderungen je Akteur eindeutig zugewiesen und umsetzbar.

Folgende Kapitel erläutern dabei, wer was berücksichtigen muss:

  • Einsatzbedingungen klären und miteinander abstimmen
  • Beschäftigte auf den Einsatz vorbereiten
  • Beschäftigte unterweisen
  • Einsätze von Beschäftigten durchführen.

Zu folgenden Themen finden sich zudem Hinweise:

  • Qualifikationsanforderungen
  • Interner Informationsfluss
  • Kommunikation zwischen Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Persönliche Schutzausrüstung usw.

 

Es stehen außerdem Formulare, die arbeitsplatzbezogen zwischen Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen werden, zur Verfügung.

 

Die DGUV Regel steht auf der Hompepage der DGUV als barrierefreie PDF zum Download zur Verfügung. Ab Juli 2024 ist sie zudem voraussichtlich als gedruckte Version bei der DGUV bestellbar.

 

Quelle: DGUV | Publikationen | Regelwerk | Fachgebiet Verwaltung | Sachgebiet Zeitarbeit

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