Wie viele Sicherheitsbeauftragte benötigt mein Unternehmen eigentlich?
Was viele Unternehmen nicht oder nur nebensächlich im Blickfeld haben, ist die Tatsache, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen.
Den gesetzlichen Rahmen hierfür bildet der § 22 SGB VII.
Der Unternehmer hat Sicherheitsbeauftragte
- unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates
- unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren
- unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigten
zu bestellen. Die Festlegung der angemessenen Anzahl liegt seitens der Bestimmung in der Verantwortung des Unternehmers.
Eine weitere Unterstützung bietet die DGUV Vorschrift 1.
Sie beschreibt zwar die zu berücksichtigenden folgenden Faktoren:
- räumliche
- zeitliche
- fachliche Nähe
- Anzahl der Beschäftigten
- Unfallgeschehen im Unternehmen
aber es existieren ebenfalls keine Vorgaben und Hinweise für die Festlegung der angemessenen Anzahl.
Der Fachbereich Organisation von Sicherheit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat nun mit der DGUV Information 211-039 einen Leitfaden erstellt, der für die Ermittlung der Mindestanzahl an zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten eine Unterstützung bietet.
Der Leitfaden beschreibt den Prozess, gibt Informationen zu den Faktoren und bietet mit der Mustertabelle zur Ermittlung der Zahl der Sicherheitsbeauftragten eine praktische, ausfüllbare Arbeitshilfe.
Die DGUV Information 211-039 steht als barrierefreier PDF Download zur Verfügung oder kann demnächst als gedruckte Version bei der DGUV bestellt werden.
Quelle: DGUV | Fachbereich Organisation von Sicherheit und Gesundheit | Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte