Unterweisungen im Homeoffice

Auf Unterweisungen kann nicht verzichtet werden. Dies gilt generell, egal ob bei der Arbeit im Homeoffice oder direkt im Unternehmen.
Der Fachbereich Organisation von Sicherheit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gibt mit seiner „Fachbereich AKTUELL FBORG-004“ wichtige Tipps und Hinweise für diese Thematik.
Nachfolgend die wichtigsten Punkte:
- Auf Unterweisungen kann nicht verzichtet werden.
- Geforderte Unterweisungsfristen sind einzuhalten.
- Eine Erstunterweisung ist unabdingbar, und zwar VOR Aufnahme der Tätigkeit.
- Die Wirksamkeit ist zu überprüfen.
- Elektronische Medien sind als Hilfsmittel für Unterweisungen zulässig.
- Sie müssen allerdings Mindestanforderungen erfüllen.
- Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
- Die Nachweise für die Unterweisung müssen unterschrieben werden.
- Die Unterschrift kann auch elektronisch mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) erfolgen.
Alle ausführlichen Details sind als PDF verfügbar.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV