Umgang mit Biostoffen in der Holz- und Metallindustrie

Mehr Information und Sicherheit mit neuer DGUV Information

Person bearbeitet Holz

Der Fachbereich Holz und Metall beschreibt in seiner neu herausgegebenen DGUV Information 209-054 Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen in der Holz- und Metallindustrie.

Die Information gliedert sich in drei Teile.

  • Teil 1 (Abschnitt A) beschreibt grundlegende Anforderungen und Maßnahmen der Biostoffverordnung (BioStoffV), die im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich sind. Für ein besseres Verständnis wird dieser Teil durch allgemeine mikrobiologische Aspekte ergänzt.
  • Teil 2 (Abschnitt B) geht beispielhaft auf typische Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen in der Holz- und Metallindustrie ein.
  • Teil 3 (Abschnitt C) behandelt Tätigkeiten außerhalb des Anwendungsbereiches der BioStoffV.

Die Information steht barrierefrei zum PDF-Download zur Verfügung. Voraussichtlich ab Mai 2023 kann sie bei der DGUV dann zusätzlich als gedruckte Version bestellt werden.

Weitere Informationen und Broschüren aus dem Sachgebiet sind auf der Homepage der DGUV zu finden.

Quelle: DGUV/Publikationen/Mediencenter

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