Steter Tropfen höhlt den Stein
Für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gilt der Grundsatz, dass Beschäftigte durch Unterweisungen über die Risiken aufgeklärt und die daraus entstehenden Gesundheitsgefahren informiert werden – egal ob für die tägliche Arbeit am Bildschirm oder auf der Baustelle.
Mit den Unterweisungen sollen Beschäftigte sensibilisiert und die Achtsamkeit zur Vermeidung von Arbeitsunfällen erhöht werden. Durch die regelmäßige Unterweisung lassen sich viele der Risiken nachweislich minimieren.
Offiziell unterstrichen wird dieser Grundsatz durch § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG): „Arbeitgeber haben die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen“.
Die Form der Unterweisung kann zwischenzeitlich sowohl als praktische Unterweisung als auch digital erfolgen.
Das Magazin top eins der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) befasst sich in einem aktuellen Beitrag mit dem Thema. Es gibt Tipps und Hinweise zu den verschiedenen Aspekten, wie beispielsweise:
- Was müssen Führungskräfte bei der Unterweisung beachten?
- Wann muss diese erfolgen?
- Welche Inhalte müssen enthalten sein?
Der ganze Artikel steht als PDF top eins zur Verfügung. Zusätzlich gibt es Informationen zu den Erfolgsfaktoren für eine gelungene Unterweisung bei der DGUV .
Quelle: DGUV | Presse /Mediencenter | top eins Ausgabe 03/2023