Neue Prüfungsgrundsätze für Assistenzsysteme

Sowohl auf Baustellen als auch in stationären und mobilen Maschinen werden mittlerweile Assistenzsysteme eingesetzt. Sie sind somit kaum mehr wegzudenken.
Bei der DGUV Test stehen sie daher nun im Mittelpunkt. Für Assistenzsysteme an Maschinen wurden Prüfungsgrundsätze erarbeitet.
Der neue Prüfungsgrundsatz GS-Bau-70 dient sowohl den Prüf- und Zertifizierungsstellen als auch den Herstellern als eine Art Checkliste, für Aspekte und Dinge, die bei einem sicheren Assistenzsystem in jedem Fall zu beachten sind. Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Systeme wurden die Anforderungen bewusst allgemein gehalten.
Die Prüfung an sich findet verbaut und beim Einsatz der Maschine statt, da man nur im Normalbetrieb eine realistische Bewertung untersuchen kann.
Geprüfte und zertifizierte Produkte können mit dem DGUV Test Prüfzeichen „Assistenzsystem geprüft“ gekennzeichnet werden. Ob in Zukunft von den Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test noch konkretere Prüfgrundsätze für einzelne Maschinentypen geschrieben werden, wie es sie bisher nur für Rückfahrassistenzsysteme gibt, hängt von der Menge der zu zertifizierenden Assistenzsysteme ab. Der Markt dafür entwickelt sich gerade erst.
Die neuen Prüfungsgrundsätze GS-Bau-70 stehen im Bereich des Fachbereiches Bauwesen als PDF (nicht barrierefreie) zur Verfügung.
(Link: https://www.dguv.de/medien/dguv-test-medien/_pdf_zip_doc_ppt/pruefgrundsaetze/bau/gs-bau-70.pdf)