Inklusion wagen

Informieren, beraten, Hemmungen überwinden.

Kaffeetassen stehen im Kreis

Mit dem neuen § 185a SGB IX wird die Grundlage für Inklusion in Unternehmen gelegt.

Durch das Schaffen von einheitlichen Ansprechstellen sollen Arbeitgeber für die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen sensibilisiert werden können. Als „Lotsen“ stehen diese Stellen immer für Fragen zur Verfügung und unterstützen bei Anträgen.

Regionale Ansprechpartner, die schnell erreichbar sind und qualifizierte Informationen geben können – sicherlich ein erster richtiger Schritt.

Lasst uns Inklusion wagen!

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