Im Falle des Falles

Auch Helferinnen und Helfer sind geschützt

Diorama mit Häusern bei Hochwasser und Menschen, die auf Rettung warten und Helfern

Gerade in den letzten Tagen, gab es wieder tausende Helferinnen und Helfer, die teils unter lebensgefährlichen Bedingungen, die Menschen in den Hochwassergebieten gerettet und unterstützt haben.

Während dieser Hilfsaktionen sind Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren und aller anderen Organisationen, die Hilfe leisten, gesetzlich unfallversichert.  

Was oftmals nicht beachtet wird, generell jede Person, die Menschen in Notlagen hilft, ist ebenfalls umfassend durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Hierauf hat der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Dr. Stefan Hussy, in Anbetracht der aktuellen Überflutungsereignisse nochmals ausdrücklich hingewiesen.

Welche Arbeiten umfasst der Versicherungsschutz?

  • Die direkte Nothilfe für verletzte Personen.
  • Die Beseitigung von Trümmern für die Wiederherstellung der Wasser- und Energieversorgung.
  • Die Befreiung blockierter Zufahrtswege.

Welche Leistungen umfasst der Versicherungsschutz?

  • Die Heilbehandlung.
  • Die Psychologische Betreuung.
  • Die Hilfe zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung.
  • Die finanzielle Entschädigung bei bleibenden Gesundheitsschäden.
  • Im Rahmen der Nothilfe, den Ersatz für aufgetretene Sachschäden.

Wo können sich die Helferinnen und Helfer hinwenden?

Erstkontakt für die Helfenden ist immer die Unfallkasse der von der Notlage betroffenen Bundesländer.

Bei den aktuellen Überflutungen sind dies die Unfallkasse Baden-Württemberg und die Bayerische Landesunfallkasse und Kommunale Unfallversicherung Bayern.

 

Quelle: DGUV | Mediencenter

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