Fahrzeuginstandhaltung

Mit überarbeiteter DGUV-Regel sicher auf dem anerkannten Stand der Technik

KFZ-Mechaniker führt Reparaturen im Motorraum durch

Das Sachgebiet Fahrzeugbau, -antriebssysteme, Instandhaltung des Fachbereiches Holz und Metall der DGUV hat die seit 2006 bestehende DGUV-Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung“ grundlegend überarbeitet.

Die neue Regel spiegelt nun den anerkannten Stand der Technik für alle Bereiche des Gebietes Fahrzeuginstandhaltung wider.

Konkret werden umfassend Präventionsmaßnehmen beschrieben:

  • für spezifische Arbeitsverfahren
  • für Tätigkeiten
  • für Arbeitsplätze in der Fahrzeuginstandhaltung.

Außerdem werden kompakt die wichtigsten Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in KfZ-Werkstätten dargestellt.    

Die Regel steht barrierefrei zum PDF-Download zur Verfügung. Voraussichtlich ab Mai 2023 kann sie bei der DGUV dann zusätzlich als gedruckte Version bestellt werden.

Weitere Informationen und Broschüren aus dem Sachgebiet sind auf der Homepage der DGUV zu finden.

 

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