Erste-Hilfe-Kästen

Die Standardfüllung der Verbandkästen in den Unternehmen muss nach DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und DIN 13169 (großer Verbandkasten) erweitert und aufgestockt werden.
Bis wann muss ergänzt sein? Die geänderte Norm ist bereits am 1. November 2021 in Kraft getreten. Die Verbandkästen sind bis spätestens 30. April 2022 zu ergänzen und aufzustocken.
Was ist zu ergänzen? Gesichtsmasken und Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut wurden neu in den Bestand der Erste-Hilfe-Kästen aufgenommen, ebenso mehr Pflaster.
Vorhandene Verbandskästen können weiter genutzt werden, ein Neukauf ist nicht notwendig. Es reicht aus, die Materialien normgerecht zu ergänzen. Die Aufstockung bietet gleichzeitig eine gute Gelegenheit den Kasteninhalt auf das Mindesthaltbarkeitsdatum einzelner Artikel und die Sterilität, zum Beispiel von Wundverbänden zu überprüfen. Gegebenenfalls sind diese Artikel zu ersetzen.
Eine Liste der geänderten Inhalte findet Ihr bei der DGUV .