Das Kreuz mit dem Rücken

Laut dem DAK-Gesundheitsbericht zählen Rückenschmerzen zu den häufigsten Ursachen für Fehlzeiten aufgrund Arbeitsunfähigkeit.
Diesen Beschwerden kann vor allem durch ergonomische Arbeitsplatzgestaltung entgegengewirkt werden. Schon einfache Maßnahmen tragen deutlich zur Verbesserung bei.
Indirekt fordert schon das ArbSchG den Arbeitgeber dazu auf, ergonomische Erkenntnisse zur Arbeitsplatzgestaltung nicht außer Acht zu lassen. Darunter zählen…
Richtiges Sitzen. Fußsohlen sollen den Boden komplett berühren, Ober- und Unterschenkel bilden einen 90 Grad Winkel. Besonders „gesund“ ist es seine Sitzposition häufig zu ändern und vor allem in kurzen Pausen mal aufzustehen.
Schreibtisch. Höhenverstellbar, 68 cm bis 82 cm hoch, waagrechte Platte von mindestens 160 cm x 80 cm.
Monitor. Abstand zwischen Auge und Monitor zwischen 50 cm und 80 cm, 35 Grad nach unten geneigte Blicklinie. Flimmerfreie, hoch aufgelöste Bildschirme bieten optimale Bedingungen für das Auge.
Bewegung. Schultern kreisen, Oberkörper strecken oder kurz aufstehen – kleine Übungen, die so viel bewirken können.
Auch kleine Änderungen im Arbeitsablauf, wie z.B. den Schrank mit den Ordnern oder den Drucker außer Reichweite zu platzieren, können einen positiven Beitrag zur Gesundheit leisten.
Weitere Informationen unter DGUV Information 215-410 ("Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung") und DGUV Information 215-441 ("Büroraumplanung").
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV