Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Neue Spielregeln für das betriebliche Eingliederungsmanagement

Ein Team macht einen Handschlag

Neuer Satz, neue Regeln - mit dem Hinzufügen von Satz 2 des § 167 Abs. 2 SGB IX können Beschäftigte seit Juni 2021 bei der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements zusätzlich eine Vertrauensperson Ihrer Wahl hinzuziehen. Auch ein Rechtsanwalt stellt eine derartige Vertrauensperson dar.

To do´s für den Arbeitgeber:

  • Hinweis auf die Möglichkeit der Hinzuziehung einer Vertrauensperson in der BEM-Einladung
  • Anpassung von Musterformularen, Betriebsvereinbarungen zum Thema BEM

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