Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Neuer Satz, neue Regeln - mit dem Hinzufügen von Satz 2 des § 167 Abs. 2 SGB IX können Beschäftigte seit Juni 2021 bei der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements zusätzlich eine Vertrauensperson Ihrer Wahl hinzuziehen. Auch ein Rechtsanwalt stellt eine derartige Vertrauensperson dar.
To do´s für den Arbeitgeber:
- Hinweis auf die Möglichkeit der Hinzuziehung einer Vertrauensperson in der BEM-Einladung
- Anpassung von Musterformularen, Betriebsvereinbarungen zum Thema BEM