Arbeitszeiterfassung – Für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten
Auf Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2020 und des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes vom September 2022 und der damit verbundenen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bringt das Arbeitsministerium nun aktuell einen Gesetzentwurf für die Reform des Arbeitszeitgesetzes ein.
Mit diesem Gesetz sollen praxistaugliche Lösungen geschaffen und die vorhandenen Unsicherheiten geklärt werden.
Grundsätzlich in den Entwurf aufgenommen sind folgenden Regelungen:
- Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind aufzuzeichnen.
- Die Erfassung hat elektronisch zu erfolgen.
- Die Erfassung muss in der Regel noch am selben Tag erfolgen.
Im Gesetzentwurf sind hierzu Ausnahmen vorgesehen, z. B. für Kleinbetriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern und auch Tarifparteien größerer Unternehmen können sich aus im Rahmen einer Tarifvereinbarung auf Sonderregelungen einigen.
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Weitere Informationen zur Arbeitszeiterfassung unter BMAS - Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung