Arbeitszeiterfassung wird Pflicht
Gerne möchten wir heute auf das Thema Arbeitszeiterfassung hinweisen.
Wie bereits aus den Medien zu erfahren war, hat das das Bundesarbeitsgericht am 26.09.2022 in einem Grundsatzurteil festgelegt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, durch Einführung eines entsprechenden Systems, die geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten lückenlos und systematisch zu erfassen.
Detaillierte Informationen zur Rechtsprechung und dem Urteil sind hier nachzulesen.
Zusätzlich zur lückenlosen Erfassung besteht eine Besonderheit für die Datenverarbeitung. Bei den erfassten Daten handelt es sich um sensible Daten. In der Praxis bedeutet dies, es muss darauf geachtet werden, dass die Daten DSGVO konform, also auch innerhalb Deutschlands, gespeichert werden. Die Nichtbeachtung der DSGVO-Vorgaben, kann Strafen von bis zu € 20 Millionen oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen. Das gilt es, natürlich zu vermeiden!
Hier eine Auflistung kürzlich verhängter DSGVO-Strafen.
Für genau diese Problemstellungen, bietet die PROSIS GmbH eine Lösung.
guSTAFF – die Softwarelösung für Personalmanagement. Einfach, digital, effizient! guSTAFF bietet, neben vielen anderen Funktionen, die Zeiterfassung auf viele Arten:
+ Mobile App „chAPPeau“
+ Webversion (mit Stempelfunktion)
+ Manuelles Eintragen (chAPPeau oder Webversion)
+ Tablet-Erfassung
+ Zugangskontrolle | RFID | Hardware-Erfassung
Du möchtest guSTAFF unverbindlich näher kennenlernen? Sehr gerne! Wir freuen uns auf Deine Nachricht. Sende dazu eine kurze Mail mit einem Terminwunsch an produkte@prosis.de.