Standardwerk Arbeitsmedizin

Seit 1971 hat die DGUV die „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ ständig weiterentwickelt und zur Verfügung gestellt.
Um das Standardwerk neuesten Entwicklungen und Gegebenheiten anzupassen, wurde mit Arbeitsmedizinern, Arbeitsmedizinerinnen aus Praxis und Wissenschaft sowie anderen Fachleuten und Sachverständigen aus diesem Bereich ein neues Standardwerk erarbeitet. Zwar auf dem anerkannten Stand der Arbeitsmedizin erstellt, besitzt es allerdings keine Rechtsverbindlichkeit.
Das Werk ersetzt die bisherigen „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“. Es ist unter dem Titel „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ veröffentlicht.
Gedacht sind die Grundsätze vor allem für Betriebsärzte und Betriebsärztinnen. Als praxisnahes Standardwerk ist es als Unterstützung für die Inhalte arbeitsmedizinischer Beratungen und Untersuchungen vorgesehen.
Es verfügt grundsätzlich über eine getrennte Darstellung von Vorsorge und Eignung. Für die Empfehlungen im Vorsorgeteil existiert eine Gliederung nach den Vorsorgeanlässen. Somit können diese für die Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge genutzt werden.
Die neuen Empfehlungen sind ab sofort kostenpflichtig als Druckversion oder als E-Book erhältlich.
Weitere Informationen unter DGUV | Webcode d1183873.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV