Änderung der Baustellenverordnung

Nachdem nach Auffassung der Europäischen Kommission das deutsche Recht für die Richtlinie 92/57/EWG hinter den Anforderungen dieser sogenannten Richtlinie zurückbleibt wurde seitens des Bundesministeriums am 04.01.2023 die erste Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung ausgegeben.
Verschiedene Absätze der bisherigen Baustellenverordnung werden mit Inkrafttreten am 01.04.2023 geändert oder neu gefasst.
Dies betrifft unter anderem die folgenden Sachverhalte:
- Anforderungen für die Anpassung des Sicherheitsschutzes und
- Anforderungen für die Anpassung des Gesundheitsschutzes bei Änderungen in der Ausführung eines Bauvorhabens
- die Ausgestaltung des zu den besonders gefährlichen Arbeiten zählenden „Aufbaus oder Abbaus von schweren Massivbauelementen“
- die erforderlichen Maßnahmen für Baustellen
- auf denen jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig wird
- für die eine Vorankündigung zu übermitteln ist
- auf welcher besonders gefährliche Arbeiten durchgeführt werden.
Die Änderung dient dazu, die Mindestanforderungen der Richtlinie 92/57/EWG vollumfänglich umzusetzen.
Die Dokumente stehen zum Download auf dem Portal für das Bundesgesetzblatt zur Verfügung.
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